Anschlussvertrag nach Elternzeit für Ärztinnen und Ärzte
Ärztinnen und Ärzte haben bei Weiterbildungsverträgen Anspruch auf Weiterbeschäftigung, sofern sie sich in Mutterschutz oder Elternzeit befanden.
Laut dem Gesetz über befristete Verträge mit Ärztinnen oder Ärzten in der Weiterbildung (ÄrzteBefG) hat die Ärztin oder der Arzt für die Zeit, in welcher aufgrund eines Beschäftigungsverbots (Mutterschutz) oder aufgrund der genommenen Elternzeit tatsächlich nicht gearbeitet wurde, Anspruch auf einen Anschlussvertrag über den Zeitraum, in dem tatsächlich keine Arbeitsleistungen erbracht wurden. Die Beendigung des Arbeitsvertrags soll um die anzurechnende Zeit hinausgeschoben werden.
Der betroffene Personenkreis ist somit berechtigt, von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber den Abschluss eines weiteren Arbeitsvertrages – begrenzt auf diesen Zeitraum – zu verlangen. Ein Anschlussvertrag muss von der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber selbst dann ermöglicht werden, wenn hierfür die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind, bzw. eine entsprechende Stelle nicht existiert.
Genauer Wortlaut der Regelung im Ärzte-Arbeitsverträgebefristungsgesetz.