Entlastung für Personal mit familiären Verpflichtungen in Sonderforschungsbereichen (SFB)
Entlastung für Personal mit familiären Verpflichtungen in Sonderforschungsbereichen (SFB)
Für DFG-finanziertes wissenschaftliches Personal in SFB können Arbeitsverträge, die im Zeitraum zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden, aus bewilligten Gleichstellungsmitteln um bis zu drei Monate verlängert werden, wenn dieses Personal aktuell besonderen familiären Belastungen ausgesetzt ist. Die Gleichstellungsmittel können in angemessenem Umfang auch für kurzfristige individuelle Entlastungsbedarfe von Teilprojektleitenden und anderen wissenschaftlichen Beschäftigten eingesetzt werden, die aktuell coronabedingten besonderen familiären Belastungen ausgesetzt sind.