Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt eines Kindes.
Das Kindergeld wird aus Mitteln des Bundes bezahlt, ist einkommensunabhängig und steuerfrei.
Monatlich erhalten Familien je Kind 250€.
Kindergeld wird in der Regel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.
Sonderregelungen
Für Kinder, die sich noch in der Ausbildung/Studium (auch in der Vorbereitung auf eine Promotion) befinden, kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bezogen werden. Bei Kindern mit Behinderung spielt es keine Rolle, ob diese sich in einer Ausbildung etc. befinden.
Antragstellung
Der Antrag auf Kindergeld erfolgt (seit 2023 für alle Mitarbeitende der FAU) bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit. Entsprechende Antragsformulare können hier heruntergeladen werden.