Mutterschutz
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz bietet einen umfassenden Richtlinienkatalog für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen zum Schutze werdender Mütter. Darüber hinaus sind Studentinnen dann in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder Studentinnen im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.
Damit die Universität und das Universitätsklinikum die Mutterschutzvorgaben einhalten können, sollten Frauen an geeigneter Stelle ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin möglichst frühzeitig bekannt geben.
Denn Schutzmaßnahmen für Schwangere und Stillende müssen umgehend ergriffen werden, um ein Risiko für Mutter und Kind auszuschließen. Bereits die ersten drei Monate der Schwangerschaft sind dafür entscheidend. Bitte melden Sie daher Ihre Schwangerschaft oder dass Sie stillen zeitnah an die für Sie zuständige Stelle.
Schwangere oder stillende Beschäftigte kontaktieren Ihre Vorgesetzte oder ihren Vorgesetzten die oder der die Gefährdungsbeurteilung durchführt. Studierende kontaktieren wie unten angeführt das IBZ (allgemeine Studierendenberatung).
In jedem Fall dient Ihnen der Familienservice vorab als erster Ansprechpartner. Der Familienservice berät Sie vertraulich und umfassend über Mutterschutz und alle anderen Fragen der Vereinbarkeit von Beruf, Wissenschaft, Studium und Familie.
Hier finden Sie einen ersten Überblick über die Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit an der FAU.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die zielgruppenspezifischen Hinweise unten den folgenden Seiten: