Finanzierung der Mutterschutzvertretung
Mit Geldern aus den Zielvereinbarungen zwischen den Fakultäten und der Universitätsleitung werden personelle Engpässe in Lehre und Forschung infolge des Ausfalls einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin aufgrund von Mutterschutz überbrückt.
Den formlosen Antrag richten Sie bitte mit Bezug auf die Zielvereinbarungen an die ZUV der Universität Erlangen-Nürnberg, P3, z. Hd. Herrn Dietmar Bruckler, VA, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen.
Folgendes sollte der Antrag beinhalten:
Für weitere Informationen steht Ihnen der Familienservice zur Verfügung.
Hier finden Sie einen Überblick über die Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit an der FAU.