Notfall-Kinderzuschlag
Notfall-Kinderzuschlag
Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets (Artikel 6) wurden für die Zeit vom 01. April bis 30. September 2020 bezüglich des KiZ einige Anpassungen vorgenommen:
1. Verkürzung des Berechnungszeitraums: Für Antragstellungen ab dem 01. April 2020 ist bei der Ermittlung des monatlich zu berücksichtigenden Einkommens der Eltern nur das Einkommen aus dem letzten Monat vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgeblich.
2. Überprüfung der Bewilligungssumme: In Fällen, bei denen der Bewilligungszeitraum vor dem 01. April 2020 begonnen hat, kann im April oder Mai 2020 einmalig ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden. Bei der Überprüfung ist nur das Einkommen aus dem Monat vor dem Überprüfungsantrag maßgeblich.
3. Verlängerung der Bewilligungsdauer: In Fällen, in denen der höchstmögliche Gesamtkinderzuschlag bewilligt wurde und der Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 01. April bis 30. September 2020 endet, wird der Bewilligungszeitraum einmal um weitere sechs Monate verlängert. Damit soll erreicht werden, dass Leistungen möglichst ohne Unterbrechung gewährt werden können.
Informationen des BMFSFJ zum Notfall-KiZ finden Sie unter www.notfall-kiz.de.