Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Um der besonderen Situation von Alleinerziehenden Rechnung zu tragen, wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1908 € auf 4008 € für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.