FAQ Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie
Antworten auf „Häufig gestellte Fragen“ (FAQ) rund um das Thema Vereinbarkeit von Studium/ Beruf und Familie sind hier zusammengefasst:
Ja. Bitte wenden Sie sich im Fall einer Schwangerschaft an Ihre Führungskraft und geben Sie darüber hinaus der Personalabteilung Bescheid. Zur Berechnung der Mutterschutzfrist senden Sie bitte eine Kopie der Seite des Mutterpasses, die den mutmaßlichen Entbindungstermin enthält, an die zuständige Sachbearbeiterin/den zuständigen Sachbearbeiter der Personalabteilung der FAU. Bitte reichen Sie kein kostenpflichtiges Attest ein. Aufgrund der Mitteilung über die Schwangerschaft erhalten die werdenden Mütter von Ihrer Sachbearbeiterin/ihrem Sachbearbeiter ein Schreiben, in dem mitgeteilt wird, wann die Mutterschutzfrist beginnt und endet und was sonst noch zu beachten ist. Ihre Führungskraft ist verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden sowie eine Gefährdungsbeurteilung über Ihren Arbeitsplatz zu erstellen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Personalhandbuch der FAU.
Wenn Sie Studierende sind, melden Sie Ihre Schwangerschaft bitte bei der Abteilung L 3, Frau Susanne Kramarenkoff: ibz-mutterschutz@fau.de oder Tel. 09131/85-23733 (mobil: 0174/6105615). Die FAU ist verpflichtet, Ihre Schwangerschaft ebenfalls dem Gewerbeaufsichtsamt zu melden. Siehe auch hier: Mutterschutzgesetz für Studentinnen
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beantragt werden. Dies geschieht mit dem Vordruck „Anmeldung der Elternzeit“ (für Arbeitnehmer/innen: P1002; für Beamte/innen: P1104). Als Anlage ist eine Kopie der Geburtsurkunde oder der Geburtsbescheinigung für das Kindergeld beizufügen oder nach der Geburt nachzureichen, aus der das Geburtsdatum des Kindes hervorgeht. Es ist für den Antrag ausreichend, einen Nachweis zu erbringen, dass Sie tatsächlich Eltern werden oder geworden sind (es sind nicht alle angegebenen Nachweismöglichkeiten notwendig!). Sie müssen sich bei Beantragung der Elternzeit festlegen, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Sie Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Bitte vergessen Sie nicht, die nicht in Anspruch genommenen Monate auf einen späteren Zeitpunkt zu übertragen, indem Sie auf dem Antragsformular das entsprechende Kreuz setzen.
Elternzeit, die nach dem 3. Geburtstag beansprucht wird, muss 13 Wochen vorher beantragt werden. Ihre Führungskraft muss die Anmeldung der Elternzeit mittels Unterschrift zur Kenntnis nehmen. Der unterschriebene Vordruck wird dann von der/dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter/in der Personalabteilung bearbeitet. Nach dieser Bearbeitung erhält die Mutter/der Vater/die Großmutter/der Großvater ein Schreiben, indem die Elternzeit bescheinigt wird. Falls die Elternzeit in drei Abschnitte aufgeteilt wurde, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den dritten Abschnitt aus dringenden dienstlichen Gründen abzulehnen.
Der Antrag auf Kindergeld erfolgt (seit 2023 für alle Mitarbeitende der FAU) bei der zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit. Entsprechende Antragsformulare können hier heruntergeladen werden.
Zuständige Behörde (für Erlangen und Nürnberg): Familienkasse Bayern Nord, Solgerstraße 1 in 90429 Nürnberg, Tel.: 0800 4555530.
Elterngeld beantragen Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Auf der Webseite des Zentrums finden Sie auch umfassende Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, sich das Elterngeld auszahlen zu lassen, sowie ein Online-Antragsformular. Die Abfragen werden dann individuell auf Ihre Angaben abgestimmt und Sie erhalten eine Checkliste mit den benötigten Unterlagen. Der Antrag wird für die erforderliche Unterschrift als Druckversion zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus finden Sie dort einen Eltergeld-Rechner sowie Informationen zum Bayerischen Familiengeld und Bayerischen Krippengeld.
Wenn Sie Anspruch auf die Verlängerung Ihres Arbeitsvertrages nach dem WissZeitVG haben, so beantragen Sie diese bitte rechtzeitig bei der Personalabteilung. Das Antragsformular finden Sie hier. (Antrag auf Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses um Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit und / oder Zeiten eines Beschäftigungsverbots (P1162) (Stand: 05.10.2022)
Alle Informationen zu einem Urlaubssemester aus besonderem Grund sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Studierendenverwaltung der FAU. Sie können während eines Urlaubssemesters aufgrund von Schwangerschaft oder Kinderbetreuung in dem Ihnen möglichen Tempo weiterstudieren und Prüfungen ablegen, jedoch läuft die Semesterzählung nicht weiter.
Ja. Während Ihrer Elternzeit kann der Lehrstuhl aus den dann freien Personalgeldern einen Ersatz für Sie einstellen. Dies gilt ebenfalls für die Mutterschutzzeit, in der Sie einen Teil Ihres Arbeitslohns weiterhin bekommen, muss dann allerdings gesondert beantragt werden: Mit Geldern aus den Zielvereinbarungen zwischen den Fakultäten und der Universitätsleitung werden personelle Engpässe in Lehre und Forschung infolge des Ausfalls einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin aufgrund von Mutterschutz überbrückt. Das gilt auch für Drittmittel-Beschäftigte, um auf diese Weise auch bei Projektstellen die Einstellungschancen von Frauen zu verbessern. Den formlosen Antrag richten Sie bitte mit Bezug auf die Zielvereinbarungen an die ZUV der Universität Erlangen-Nürnberg, P3, z. Hd. Herrn Dietmar Bruckler, VA, Schlossplatz 4, 91054 Erlangen mit Durchschlag an Frau Dr. Imke Leicht, Büro für Gender und Diversity.
Der Antrag sollte eine Begründung für die Notwendigkeit der Vertretung, Informationen Art, Umfang und genauem Zeitraum der Vertretung beinhalten.
Alle Informationen zum Thema Pflegezeit und Familienpflegezeit finden Sie im Personalhandbuch der FAU. Ziel der Pflegezeit ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu ermöglichen, sich für eine begrenzte Zeitdauer ohne Entgeltfortzahlung ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um pflegebedürftige Angehörige zu betreuen.
In Akutsituationen kann eine bis zu zehntägige Auszeit genommen werden, um nötige Pflege zu organisieren. Als Nachweis genügt eine ärztliche Bescheinigung. Für die zehntägige Pflegeauszeit erhalten Sie eine Lohnersatzleistung ähnlich wie bei Kindkranktagen. Diese ist bei der Pflegekasse der zu pflegenden Person zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Pflegekasse bzgl. des Antragsprozederes. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten www.wege-zur-pflege.de und www.pflege.de.
Eine Freistellung/Arbeitszeitreduzierung von bis zu sechs Monaten ist möglich, um nahe Angehörige selbst zu pflegen. Sie muss zehn Tage vorher angekündigt und durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen nachgewiesen werden.
Zur Betreuung minderjähriger pflegebedürftiger Angehöriger kommt ebenfalls eine Freistellung in Betracht.
Nahe Angehörige, die sich in palliativmedizinischer Behandlung befinden, können in den letzten Lebenswochen begleitet werden.
Bei Bedarf kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie beantragt werden. Bitte nehmen Sie in jedem Fall mit dem/der für Sie zuständigen Personalsachbearbeiter/in Kontakt auf.
Wenn Sie einen Kinderkrippenplatz über die FAU in Anspruch nehmen wollen, informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Seiten des Familienservice. Die Antragsformulare schicken Sie bitte direkt zur jeweiligen Einrichtungsleitung. Wenn Sie nicht in Erlangen wohnen oder aus anderen Gründen einen Krippenplatz in Wohnortnähe bevorzugen, informieren Sie sich bitte direkt über die Einrichtungen vor Ort oder über Ihre Gemeinde über die Anmeldeformalitäten. Die entsprechenden Webportale finden Sie hier: Erlangen, Fürth und Nürnberg. Es ist wichtig, dass Sie – wenn möglich – mindestens ein Jahr im Voraus auf den Wartelisten der bevorzugten Einrichtungen stehen, da die Betreuungssituation aus vielerlei Gründen (wenige verfügbare freie Plätze, Fachkräftemangel u.a.) sehr angespannt ist.
Die FAU verfügt voraussichtlich ab September 2022 über 50 eigene Kindergartenplätze im Johanniter-Kinderhaus „Pfauennest“. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Anmeldung für die Warteliste direkt an die Einrichtungsleiterin Frau Scherzer (Tel. 09131/ 85 67 53 5, E-Mail: nadja.scherzer@johanniter.de).
Für Plätze in anderen Einrichtungen informieren Sie sich bitte direkt über die Seiten der Städte Erlangen, Fürth und Nürnberg bzw. Ihrer Gemeinde. Beachten Sie, dass für Kindergartenplätze grundsätzlich das „Sprengelprinzip“ gilt – das heißt, dass Sie im Umfeld der Einrichtung wohnen müssen, um dort einen Platz zu bekommen.
Auch für Kindergartenplätze gilt, dass Sie mindestens ein Jahr im Voraus für die entsprechenden Wartelisten der Einrichtungen angemeldet sein sollten, da die Platzsituation in der Metropolregion sehr angespannt ist.